Wohnbauförderung Vorarlberg 2026
Aktualisiert am 27. Oktober 2026
So viel Förderkredit bekommen Sie
Die Förderung ist ein Kredit, kein Zuschuss. Sie setzt sich aus einem Basisbetrag je Haustyp und Zuschlägen zusammen.
Höhe des Kredits
- Basis Eigenheim: 30.000 €
- Doppel- / Reihenhaus (max. 400 m² Grund je Haus): 40.000 €
- Je Kind mit Familienbeihilfe: +15.000 €
- Erstes Eigentum: +10.000 €
- Niedriger Heizwärmebedarf: +10.000 €
- Ökoindex OI3: +10.000 €
- klimaaktiv Gold (statt HWB/OI3): +25.000 €
- Fenster aus regionalem Holz: +5.000 €
- Regionale Baustoffe je Bauteilgruppe: +2.500 €
Voraussetzungen
- Haushaltseinkommen netto/Monat: 1 Person 4.000 €, 2 Personen 7.000 €, ab 3 Personen 8.250 €. Darüber wird je angefangene 50 € um 5 % gekürzt.
- Max. 150 m² Nutzfläche je Wohnung (200 m² bei zwei Wohnungen).
- Heizung mit hocheffizientem alternativem System, kombiniert mit PV (mind. 4 kWp) oder Solarthermie. Kein Gas.
- Ökologische Mindeststandards: HFKW- und PVC-frei, nachhaltiges Holz.
- Hauptwohnsitz, rechtskräftige Baubewilligung, Antrag vor Bezug.
Zinsen und Rückzahlung
| Jahr | Annuität | davon Zins |
|---|---|---|
| 1–5 | 1,50 % | 1,00 % |
| 6–10 | 2,75 % | 1,75 % |
| 11–15 | 3,25 % | 2,25 % |
| 16–20 | 4,50 % | 3,25 % |
| 21–25 | 6,00 % | 4,25 % |
| 26–35 | 7,75–8,50 % | 5,00 % |
Alternativ fix 3,30 % über 35 Jahre (Annuität 4,85 %). Annuität vom ursprünglichen Betrag.
Rechenbeispiel
Familie mit zwei Kindern, erstes Eigentum, Eigenheim mit gutem Energiestandard:
| Basis Eigenheim | 30.000 € |
| 2 Kinder × 15.000 € | 30.000 € |
| Erstes Eigentum | 10.000 € |
| Niedriger Heizwärmebedarf | 10.000 € |
| Förderkredit gesamt | 80.000 € |
| Monatliche Rate in den ersten 5 Jahren (1,50 % Annuität) | 100 € |
Zum Vergleich: 80.000 € als Bankkredit zu 3,6 % über 30 Jahre kosten rund 364 € im Monat.
Förderung nach Haustyp
- Doppelhaus und Reihenhaus: 40.000 € Basis, wenn der Grund je Einheit höchstens 400 m² groß ist.
- Organisierte Baugruppen ab vier Einheiten: 50.000 € Basis.
- Haus mit Einliegerwohnung: bis 200 m² Nutzfläche förderbar, die Einliegerwohnung zusätzlich als Mietwohnung.
- Alle anderen Eigenheime: max. 150 m² Nutzfläche je Wohnung.
Der Ablauf vom Budget bis zum Einzug
- 01 · Woche 1
Budget klären
Haushaltsrechnung, Eigenmittel, Förderfähigkeit nach Einkommensgrenze.
- 02 · Woche 2–8
Grundstück sichern
Widmung, Baunutzungszahl, Hanglage, Sonnenstunden am 21. April für die PV-Pflicht.
- 03 · Monat 2–3
Haus auswählen
Typ und Grundriss anpassen, Bau- und Leistungsbeschreibung prüfen.
- 04 · Monat 3
Finanzierung
Bankangebote vergleichen, Fix oder variabel, Förderkredit einplanen.
- 05 · Monat 3–6
Einreichung
Einreichplan, Energieausweis, Baubewilligung durch die Gemeinde.
- 06 · nach Bewilligung
Förderantrag
Antrag beim Land mit Energieausweis; 50 % Auszahlung bei Baubeginn.
- 07 · 6–10 Monate
Bauphase
Bodenplatte oder Keller, Rohbau, Dach, Ausbau, Qualitätskontrollen.
- 08 · Übergabe
Einzug
Abnahme, Bauvollendungsmeldung, Hauptwohnsitz, zweite Förderrate.
Wichtig für Ihre Planung
- Eine PV-Anlage mit mindestens 4 kWp oder Solarthermie ist Pflicht, außer bei zu wenig Sonne am Standort.
- Keine Gasheizung, Stromdirektheizung nur eingeschränkt.
- Antrag vor Bezug, mit rechtskräftiger Baubewilligung und Energieausweis.
- Ab 2027 gilt eine neue Richtlinie. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sie veröffentlicht ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Wohnbauförderung in Vorarlberg?
Der Förderkredit beträgt 30.000 € Basis für ein Eigenheim bzw. 40.000 € für Doppel- und Reihenhäuser, plus 15.000 € je Kind, 10.000 € für erstes Eigentum und Zuschläge für Energie und Ökologie, maximal 100.000 € je Wohneinheit.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Netto pro Monat 4.000 € für eine Person, 7.000 € für zwei, 8.250 € ab drei Personen. Darüber wird je angefangene 50 € um 5 % gekürzt.
Wie hoch sind die Zinsen?
1,00 % in den Jahren 1 bis 5, danach stufenweise bis 5,00 %. Alternativ fix 3,30 % über 35 Jahre.
Quelle: Neubauförderungsrichtlinie Juli 2025/2026 für den privaten Wohnbau, Amt der Vorarlberger Landesregierung. Kein Rechtsanspruch.